Was ist die gewerbliche Gasprüfung nach DGUV Regel 110–010 und in welchen Bereichen kommt sie zum Einsatz?


Die DGUV Vorschrift 110-010 gilt für den Einsatz von Flüssiggasanlagen in gewerblichen Kontexten. Für solche Anlagen ist turnusmäßig, also je nach Nutzung alle zwei bis vier Jahre eine gewerbliche Gasprüfung erforderlich. Diese Vorschrift dient als Leitfaden für den Einsatz und die Überprüfung von Flüssiggassystemen für Brennzwecke, welche in verschiedenen gewerblichen Sektoren zum Heizen oder Kochen genutzt werden. Diese Systeme arbeiten mit Druckgasbehältern, die Gase wie Butan, Propan oder deren Mischformen enthalten. Besonders im Gastronomiebereich ist diese Prüfung von großer Bedeutung, da hier sowohl die Flüssiggasanlagen als auch die dazugehörigen Verbrauchseinrichtungen regelmäßig kontrolliert werden müssen.


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Die regelmäßige Prüfung der Gasanlage ist verpflichtend!


gewerbliche-gaspruefung-muenchen-foodtruck.jpg title: Eine gewerbliche Gasprüfung in München alt: Foodtruck bei gewerblicher Gasprüfung in München


Die turnusmäßige Inspektion von Flüssiggasanlagen, die gewerblich genutzt werden, ist nach der DGUV Vorschrift 110-010 zwingend vorgeschrieben. Hierbei müssen mobile Anlagen alle zwei Jahre einer gewerblichen Gasprüfung unterzogen werden. Zudem ist eine Überprüfung immer dann notwendig, wenn die Anlage längere Zeit (mehr als ein Jahr) nicht in Betrieb war, Reparaturen vorgenommen wurden oder Teile bzw. Geräte ausgetauscht wurden.
Die Prüfungen im Rahmen der DGUV Vorschrift zielen insbesondere auf die Überprüfung der Dichtigkeit und Funktionalität ab. Dabei werden potenzielle Schwachstellen wie Haarrisse oder Abnutzungserscheinungen an Rohren und Verbindungen sowie die ordnungsgemäße Installation von Druckminderern und Gasflaschen überprüft. Selbst kleinste Mängel können erhebliche Risiken bergen und müssen daher sorgfältig identifiziert werden.



Die gewerbliche Gasprüfung: Anforderungen


Bei der gewerblichen Gasprüfung, die gemäß der DGUV Regel 110-010 durchgeführt wird, müssen neben der Funktionalität und Dichtheit auch die korrekte Installation und die sichere Aufstellung der Gasanlage berücksichtigt werden. Es liegt in der Verantwortung des Betreibers, zu gewährleisten, dass die Anlage stabil und für Unbefugte nicht erreichbar ist. Die Platzierung von Druckgasbehältern sollte vermieden werden in Bereichen, die zu Engpässen führen könnten, wie Treppenhäuser, enge Höfe oder Durchfahrten, außerdem muss eine ausreichende Belüftung sichergestellt sein, um Gasansammlungen und das damit verbundene Explosionsrisiko zu minimieren.


Wie auch bei der G 607 Prüfung wird nach einer erfolgreichen Inspektion eine Prüfplakette (nur bei Fahrzeugen) sowie eine Prüfbescheinigung ausgehändigt. Diese Plakette muss gut sichtbar und unbeschädigt an der Anlage angebracht sein, während die Prüfbescheinigung für zukünftige Inspektionen aufbewahrt und vorgelegt werden muss. Nur eine zur Prüfung befähigte Person darf die Gasprüfung vornehmen.


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Die gewerbliche Gasprüfung nach der DGUV Regel 110–010 im Detail


• Abnahme der Prüfung im gesetzlichen Rahmen von 2 beziehungsweise 4 Jahren
• Dichtigkeitsprüfung mittels Druckpumpe
• Prüfung der Verwendung der geforderten Bauteile (Gewerberegler, SBS etc.)
• Überprüfung der Funktion der Geräte
• Überprüfung der Flaschenaufstellung
• Erstellen der Prüfprotokolle inklusive Skizze der Aufstellung
• Anbringen der Plakette (nur bei Fahrzeugen)

Die gewerbliche Gasprüfung im Detail Alt: Die gewerbliche Gasprüfung für den Münchner Christkindlmarkt




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Auch wenn die Gasprüfung als lästige Angelegenheit erscheinen mag, ist es für Betreiber entscheidend zu verstehen, dass sie bei Nichtbeachtung sowie vorhandenen Mängeln, die nicht identifiziert und behoben wurden, eine Ordnungswidrigkeit riskieren. Dies kann nicht nur kostspielige Bußgelder nach sich ziehen, sondern stellt auch ein Risiko für die Sicherheit und das Wohl anderer dar.


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FAQ rund um die gewerbliche Gasprüfung in München


Fallen auch mit Erdgas betriebene Geräte unter die DGUV Regel 110–010?
Die DGUV Regel 110–010 regelt die Verwendung von Flüssiggasgeräten (LPG). Somit fallen erdgasbetriebene Geräte nicht unter diese Vorschrift.


In welchen Intervallen muss die gewerbliche Gasprüfung durchgeführt werden?
Mobile Flüssiggasanlagen sowie Ortsveränderliche (Marktstände etc.) müssen alle zwei Jahre, andere Anlagen wie Ortsfeste (Restaurant) je nach Vorschrift in einem Turnus von vier Jahren einer Prüfung unterzogen werden. Bei längeren Betriebsunterbrechungen oder nach Reparaturen ist eine erneute Prüfung erforderlich.


Welche Bereiche werden bei der gewerblichen Gasprüfung besonders beachtet?
Im Fokus der Prüfung stehen die Dichtigkeit der Anlage (zum Beispiel Überprüfung von Schläuchen und Rohrleitungen auf Haarrisse und Verschleißspuren) sowie die Funktionalität der Gasinstallationen, einschließlich Druckminderer und Flaschenaufstellung.


Welche Konsequenzen hat es, wenn ich die Gasprüfung vernachlässige?
Das Vernachlässigen der regelmäßigen Gasprüfung kann als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden. Dies kann nicht nur zu hohen Bußgeldern führen, sondern birgt auch das Risiko von Unfällen und Gefährdungen für Personen und Sachwerte.


Wer darf die gewerbliche Gasprüfung durchführen?
Die Prüfung darf nur von einer qualifizierten Person, einer sogenannten „zur Prüfung befähigten Person“, durchgeführt werden. Diese stellt nach erfolgreicher Prüfung eine Prüfbescheinigung aus und bringt eine Prüfplakette (nur bei Fahrzeugen) an.

 
 
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